Was ist barrierefreies Wohnen? Welche Anpassungen und Maßnahmen sind für wen sinnvoll und lassen sich wie umsetzen. Die Antworten und ergänzende Informationen haben wir Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt. Verschaffen Sie sich einen Überblick und planen Sie frühzeitig.
In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie informierten wir Sie über denZuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und den KfW-Zuschuss für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen. Zum Abschluss dieser Serie geht es nun noch um Wissenswertes zum Thema Barrierefreies Wohnen und Bauen.
Ein barrierearmes oder barrierefreies Zuhause ermöglicht es Ihnen auch im Alter oder bei Einschränkungenselbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben und bietet weitestgehende Unabhängigkeitund die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung.
Was bedeutet barrierefrei? In §4 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) heißt es dazu:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Für pflegebedürftige und ältere Menschen bedeutet das, ein großes Stück Selbstständigkeit, denn Sie sind hierdurch oftmals nicht mehr in dem Maße wie vorher auf Hilfe angewiesen. PflegendeAngehörige werden durch die Reduzierung von Barrieren ebenfalls deutlich entlastet.
Die Norm für Wohngebäude definiert barrierefrei in der DIN-Norm 18040-2 (BarrierefreiesBauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen). Hier ist beschrieben, wie die einzelnen Bereiche einer Wohnung zu gestalten sind, damit sie als barrierefrei gelten. Für Rollstuhlfahrer sind abweichende Mindestmaße definiert, da in diesem Fall mehr Bewegungsfläche benötigt wird. Ergänzende Informationen finden Sie der jeweiligen Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Hinweis: Fördergelder werden meist nur für barrierefreie Umbaumaßnahmen gewährt. Begriffe wie „barrierearm“ oder„barrierereduziert“ sind im Bereich des Wohnungsbaus nicht ausreichend gesetzlich definiert, und die Anforderungen aus der DIN werden nur teilweise erfüllt. Hier kommt es auf die Details in der Ausführung des Architekten oder Bauunternehmens an.
Auch Mieter dürfen ihr Wohnumfeld barrierefrei gestalten. Jeder Mieter kann nach BGB §554a, Abs. 1 die Zustimmung zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt von seinem Vermieter einfordern, sofern nachweislich ein berechtigtes Interesse besteht. Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn entweder er selbst oder ein Familienmitglied eine körperliche Einschränkung hat, die die Umbaumaßnahmen erforderlich machen.
Werden die Interessen anderer Hausbewohner durch die Umbauten beeinträchtigt, darf der Vermieter seine Zustimmung zu baulichen Veränderungen verweigern. Dies gilt insbesondere für gemeinschaftlich genutzten Bereiche, wie das Treppenhaus, Flucht- und Rettungswege, aber auch bei Umbauten, die in die Bausubstanz eingreifen, wie zum Beispiel die Installation eines Lifts, ein Badumbau, das Entfernen von Schwellen an Türen oder deren Verbreiterung.
Besonders, wenn Sie als Mieter, Reglungen zur Übernahme oder den eventuellen Rückbau vereinbaren, weigern sich Vermieter eher selten, denn ein barrierefreier Umbau bringt auch dem Vermieter Vorteile wie:
Kleinere Maßnahmen, wie die Installation eines Notrufsystems, das Anbringen von Haltegriffen oder eines elektrischen Türöffners, müssen nicht genehmigt werden.
Als Eigentümer haben pflegebedürftige Personen und deren Angehörige weitestgehend freie Hand beim Umbau und der Gestaltung ihrer Immobilie. Für bestimmte Maßnahmen müssen aber auch Eigentümer eine Baugenehmigung einholen.
Als Wohnungseigentümer gilt: Solange der barrierefreie Umbau nur die eigne Wohnung betrifft, geltendie gleichen Regeln wie für Hauseigentümer. Erstecken sich die Umbaupläne aber auch auf gemeinschaftliches Eigentum oder Gemeinschaftsflächen wird die Einwilligung der Eigentümergemeinschaft benötigt.
Barrierefreiheit erstreckt sich auf viele Bereiche. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht mit konkreten Beispielen für barrierefreies Wohnen.
Raumgestaltung
Zur Schaffung von Barrierefreiheit können Türdurchgänge verbreitetet oder bei Bedarf sogar verlegt werden. Zusätzlich kann der Abbau von Schwellen bei Balkon- oder Terrassenausgängen nützlich sein. Änderungen der Raumnutzung oder des Raumzuschnitt dienen in vielen Fällen ebenfalls der Barrierefreiheit, wenn sie das Leben erleichtern helfen.
Beleuchtung
Grundsätzlich sollten alle genutzten Räume ausreichend und gut ausleuchtet sein. Leuchten, die sich per Bewegungsmelder automatisch ein- und ausschalten, helfen dabei, Stolpern oder Stürze zu vermeiden und die Orientierung zu behalten.
Einrichtung
Einrichtung und Möbel müssen fest und sicher stehen, damit sich pflegebedürftige Menschen bei Bedarf festhalten oder abstützen können. Zu weiche Polster oder tiefe Sitzgelegenheiten erschweren das Aufstehen. Im Schlafzimmer hilft ein erhöhtes Bett, oder wenn notwendig ein elektrisches Bett, dessen Matratze sich per Motor in die Sitzposition bringen lässt.
Elektronische Systeme
Technische Systeme aus dem Bereich Smart Home oder Ambient Assisted Living (AAL) bieten pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen vielfältige Hilfe. Sie unterstützen beispielsweise bei
- der bequemen Bedienung und Steuerung von Rollladen oder Leuchten aus der Ferne
- der automatische Herdabschaltung oder bei Wasser-Stopp-Systemen
- Sensorsystemen, die den Wohnkomfort erhöhen und Selbstständigkeit erhöhen
Grundrissgestaltung
Egal ob Umbau oder Neubau, planen Sie Ihre Raumaufteilung sorgfältig und bedarfsgerecht. Überlegen Sie sich genau, wieviel Zeit sie Womit verbringen, welche Tätigkeiten damit verbunden sind, welche Zimmer im Erdgeschoß und welche Zimmer besser in den oberen oder unteren Stockwerken untergebracht sein sollten. Lassen sich Schlafzimmer und Bad im Erdgeschoß unterbringen, wie vermeide ich mehrmaliges Treppensteigen und welche Flächen und Räume werden tatsächlich benötigt und genutzt. Berücksichtigen Sie ausreichend Rangierfläche für Rollator oder Rollstuhl, und wieviel Platz hat ein pflegender Angehöriger oder Pflegekraft?
Eingangsbereiche
Stufen im Eingangsbereich oder Schwellen an Balkon- und Terrassentüren schränken Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit in Ihrem Bewegungsmaß stark ein. Hindernisse in Form von Schwellen lassen sich mit fest installierten oder auch mobilen Rampensystemen überwinden. Um größere Höhenunterschiede zu überwinden und einen schwellenfreien Übergang zu schaffen ist ein Aufzugsystem oder Hublift notwendig.
Treppensteigen
Anfangs helfen Handläufe und eine gute Ausleuchtung, die Stufen sicherer zu meistern. Je nach Situation bilden auch Anti-Rutsch-Beläge oder -Beschichtungen eine Möglichkeit, Treppen sicherer zu gestalten. Allerdings kann das auch zur Unfallursache werden, wenn der Anti-Rutsch-Belag die Bewegung abrupt stoppt. Mit zunehmender Bewegungseinschränkung werden Treppen immer mehr zu unüberwindbaren Barrieren. Dann werden fest installierte Treppenlifte oft zur einzigen Lösung.
Barrierefreies Bad
Das Badezimmer mit Dusche, Badewanne, Waschbecken und WC ist einer der wichtigsten Räume im Haus. Hier sind ausreichende Bewegungsfläche und Haltegriffe besonders wichtig. Zusätzliche Hilfsmittel wie ein Duschstuhl oder Duschhocker oder ein Badewannenlift können das Bad bereits barriereärmer gestalten. Da besonders die Benutzung der Badewanne für bewegungseingeschränkte Menschen schwer möglich ist, wird oftmals der Umbau der Wanne zur Dusche oder der Einbau einer Badewannentür erforderlich.
Barrierefreie Küche
In barrierefreien Küchen ist alles darauf ausgelegt, dass Bewohner alles guterreichen und selbstständig nutzen können. Besonders für Personen im Rollstuhl sind höhenverstellbare Oberschränke und unterfahrbare Arbeitsplatten erforderlich.
Für den barrierefreien und altersgerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten.
Zuschüsse bei gemeinsamem Haushalt
Wohnen mehrere Personen mit vorhandenem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können diese den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. (mehr Informationen in Teil 1) Die Unterstützung der Pflegekasse ist an keine strengen Bauvorgaben gebunden, sondern an den Bedarf aufgrund des persönlichen Gesundheitszustandes.
KfW-Zuschuss
Bau- und Umbaumaßnahmen, die Barrieren vermeiden oder abbauen, werden mit dem KFW-Programm „Barriere-Reduzierung“ als zinsvergünstigter Kredit oder durch Investitionszuschuss gefördert. (mehr Informationen in Teil 2) Hierfür müssen alle Baumaßnahmen die Fördervorgaben einhalten und erfüllen.
Regionale Programme
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme zur Wohnraumanpassung. Einen Überblick bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Die altersgerechte und behindertengerechte Gestaltung einer Wohnung wird meist erst spät zum Thema. Aber barrierefreie Wohnungen erleichtert auch jungen Familien den Alltag. Diese Vorteile sprechend für barrierefreies Bauen:
Ein barrierefreies Umfeld lässt sich schon mit einfachen Maßnahmen umsetzen.
Körperlichen Einschränkungen können schnell zu einer großen Belastung werden. Frühes planen lohnt sich doppelt, denn barrierefreier Wohnkomfort ist sofort spürbar und die Planung, Ausführung und Finanzierung sind für Angehörige und pflegebedürftige Personen besonders unter Zeitdruck sehr mühsam.
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