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Bis zu 2.400€ für pflegende Angehörige pro Jahr!

Bis zu 2.400€ pro Jahr für pflegende Angehörige! Unter diesen Bedingungen erhält man die Unterstützung: Die Pflege eines Familienmitglieds kann eine äußerst herausfordernde Aufgabe sein. Oftmals übernehmen engagierte Angehörige die Verantwortung und kümmern sich liebevoll um ihre pflegebedürftigen Verwandten. Doch auch sie brauchen hin und wieder eine Auszeit, sei es für den eigenen Urlaub, eine …

Veröffentlicht am:
23.2.2024
Autor dieses Blogbeitrags
Andrea Lammers
Expertin im Bereich
häusliche Pflege

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Bis zu 2.400€ pro Jahr für pflegende Angehörige!

Unter diesen Bedingungen erhält man die Unterstützung:

Die Pflege eines Familienmitglieds kann eine äußerst herausfordernde Aufgabe sein. Oftmals übernehmen engagierte Angehörige die Verantwortung und kümmern sich liebevoll um ihre pflegebedürftigen Verwandten. Doch auch sie brauchen hin und wieder eine Auszeit, sei es für den eigenen Urlaub, eine dringende Terminerledigung oder einfach nur zur Erholung. In solchen Situationen können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wertvolle Unterstützung bieten. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesen beiden Formen der Pflege auseinandersetzen und ihre Bedeutung für pflegende Angehörige beleuchten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich zeitweise von ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten. Sie tritt dann in Kraft, wenn der Pflegende selbst erkrankt oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, die Pflegeperson zu sein. Das kann beispielsweise bei Krankenhausaufenthalten, einer eigenen Reha-Maßnahme oder einem dringenden Termin der Fall sein.

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Ersatzpflegekraft für einen begrenzten Zeitraum zu engagieren. Diese übernimmt dann die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen in der gewohnten häuslichen Umgebung. Dabei können unterschiedliche Pflegeleistungen erbracht werden, angepasst an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen und sind begrenzt auf 1.612€ Höchstbetrag pro Jahr.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine weitere Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten. Sie tritt in Kraft, wenn eine vorübergehende Unterbringung des Pflegebedürftigen außerhalb des häuslichen Umfelds notwendig wird. Dies kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Überbrückung einer Pflegekrisensituation oder zur Entlastung der pflegenden Person für eine begrenzte Zeit erforderlich sein.

Während der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einer spezialisierten Kurzzeitpflegeeinrichtung untergebracht. Dort erhält er professionelle Betreuung, Pflege und Unterstützung rund um die Uhr. Die Kurzzeitpflege bietet eine gute Gelegenheit für den Pflegebedürftigen, neue soziale Kontakte zu knüpfen und sich in einer anderen Umgebung wohlzufühlen. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen und sind begrenzt auf 806€ Höchstbetrag pro Jahr.

Bedeutung für pflegende Angehörige:

Bis zu 2.400€ können Betroffene erhalten. Doch wie kommt man an den Zuschuss? Natürlich ist dieser Bonus an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Geld ist für Menschen vorgesehen, die ihre Angehörigen pflegen müssen. Dabei handelt es sich um eine schwere und oft belastende Aufgabe. Deshalb ist es umso wichtiger, zwischendurch auch einmal neue Kraft tanken zu können.

Dazu muss die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Dies ist bei Personen möglich, die Angehörige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 betreuen. Man kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Urlaub machen und die Pflegeversicherung springt in diesem Fall für die anfallenden Kosten des ambulanten Pflegedienstes ein. Somit muss der Angehörige nicht selbst dafür aufkommen und kann das Geld stattdessen für die Reisekasse nutzen.

Die Pflegeversicherung übernimmt demnach bis zu 1.612€ Pflegegeld für sechs Wochen. Im ganzen Jahr stehen den Bürgern bis zu 2.418€ zu, die während der Abwesenheit der Angehörigen genutzt werden können. Zudem kann ein Kurzzeitpflegebudget von bis zu 806 Euro beantragt werden. Somit können die Angehörigen einmal eine Pause einlegen und den Sommer genießen oder sich während einer Erkrankung eine Auszeit gönnen.

Fazit:

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind wichtige Instrumente zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Sie ermöglichen es ihnen, sich zeitweise von ihrer Pflegetätigkeit zu entlasten und eine wohlverdiente Auszeit zu nehmen. Gleichzeitig gewährleisten sie, dass der Pflegebedürftige in guten Händen ist und seine Bedürfnisse bestmöglich erfüllt werden. Pflegende Angehörige sollten sich über ihre Ansprüche und Möglichkeiten in Bezug auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege informieren, um die bestmögliche Unterstützung für sich selbst und ihre Liebsten zu gewährleisten.

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